Durch die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) wurde ein Zertifizierungssystem zur Erlangung eines DGH-Expertenzertifikats entwickelt und entspricht deren Grundsätzen einer qualifizierten Personenzertifizierung.
Die Anforderungen wurden gebildet, um Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Interesse an der Handchirurgie und Einsatz für die Handchirurgie eine Möglichkeit zu geben, sich als Mitglied in der DGH über die Zusatzbezeichnung hinaus als handchirurgische Experten zu qualifizieren und dies belegbar darstellen zu können.

