Skip to main content
—  Kongresse, Seminare & mehr  —

Mitglied­schaft

Werden Sie
DGH-Mitglied!

Eine Gesellschaft ist umso leistungsfähiger, je mehr Mitglieder sie unter ihrem Dach versammelt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie.

Folgende Vorteile ergeben sich für Sie:

Erheblich vergünstigte Teilnahmegebühren beim Besuch der jährlichen Kongresse
Teilnahme an der Mitgliederversammlung
Teilnahme an den DGH-Seminaren
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +
KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +   KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT FÜR STUDENTEN   + + +

Beitritt in unsere
Gesellschaft

Ein Beitritt in unsere Gesellschaft ist ausschließlich zum 1. Januar möglich.
Alle Anträge, die bis spätestens 4 Wochen vor unserem DGH-Jahreskongress bei uns eingehen, kommen bei der darauffolgenden DGH-Mitgliederversammlung zur Abstimmung, sodass bei einem positiven Votum und sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen, die Mitgliedschaft ab dem nächsten 1.1. beginnen kann.

Mitglieder mit nachgewiesener Zusatzbezeichnung Handchirurgie (stimmberechtigt)
€ 180
Mitglieder ohne Zusatzbezeichnung Handchirurgie (z.B. AssistenzärztInnen, FachärztInnen etc.) (nicht stimmberechtigt)*
€ 100
StudentInnen (nicht stimmberechtigt)*
€ 0

Die mit Sternchen * gekennzeichneten Beiträge setzen zwingend die entsprechende Bescheinigung voraus. Diese muss zusammen mit dem Antrag eingereicht und anschließend jährlich spätestens zum 31.01. (Stichtag für die Beitragsberechnung) unaufgefordert an die Mitgliederverwaltung unter dgh-mitglieder@intercongress.de gesendet oder postalisch geschickt werden. Eine nachträgliche Erstattung oder Anpassung auf einen ermäßigten Beitrag für das laufende Jahr ist nicht möglich.

Alle Antragsteller, die im Laufe des Jahres eine Beitrittserklärung einreichen, haben das Recht, schon im Jahr der Antragstellung ermäßigt am DGH-Jahreskongress und bei den DGH-Seminaren teilzunehmen, sofern alle Antragsunterlagen vollständig bis spätestens 4 Wochen vor dem Kongress im Herbst in der Geschäftsstelle eingegangen sind.